Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Verkauf von Edelmetall(en) (AGB) der Black Swan Ltd. (nachfolgend „Black Swan“) gelten für den Bereich des gesamten Warenvertriebs von Edelmetallen.
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und sonstige Geschäftsbeziehungen der Black Swan Ltd. mit sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern (im Folgenden „Kunde“ oder „Käufer“) im Zusammenhang mit dem Handel von Edelmetallen (im Folgenden „Ware“).
1.2 Als Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit der Black Swan Ltd. zu einem Zweck tätigt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
1.4 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn diese nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
1.5 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn die Black Swan Ltd. ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Geltung dieser AGB bleibt auch dann bestehen, wenn die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos erfolgt, während dieser zugleich von eigenen abweichenden Geschäftsbedingungen ausgeht.
Verbrauchern steht kein Widerrufsrecht zu. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, da der Vertrag die Lieferung von Waren betrifft, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängig ist. Diese Preisänderungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Black Swan Ltd. und können innerhalb der üblichen Widerrufsfrist eintreten.
3.1 Unverbindlichkeit der Angebote
Alle Angebote der Black Swan Ltd., egal ob auf der Website, im Online-Shop oder in anderen Medien veröffentlicht, stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Kaufangebot abzugeben, und sind rechtlich nicht als verbindliches Angebot zu verstehen.
3.2 Abgabe eines Angebots durch den Kunden
Gibt der Kunde eine Bestellung per Brief, Telefax oder E-Mail auf, so gilt der Eingang dieser Bestellung bei der Black Swan Ltd. als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
3.3 Bestellung über den Online-Shop
3.4 Annahme des Angebots
Die Black Swan Ltd. ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von drei Handelstagen anzunehmen, muss dies jedoch nicht. Als Handelstag gelten Kalendertage, die kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in Bayern sind, an denen die Preisstellung für Edelmetalle erfolgt. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung per Brief, Telefax, E-Mail oder durch Lieferung der Ware erfolgen. Unterbleibt eine Annahme innerhalb dieser Frist, gilt das Angebot als abgelehnt.
3.5 Zahlungsmodalität
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung ausschließlich gegen Vorkasse.
3.6 Art und Umfang der Ware
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Black Swan Ltd. zur Lieferung aus ihrem eigenen Warenvorrat verpflichtet („Vorratsschuld“). Eine Lieferung einer bestimmten Gattung begründet nicht automatisch eine Beschaffungsgarantie. Ein Beschaffungsrisiko wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.7 Darstellung der Ware
Abbildungen im Online-Shop dienen nur der veranschaulichenden Darstellung. Der Anspruch des Kunden bezieht sich ausschließlich auf eine artgleiche oder gleichwertige Ware.
3.8 Richtigkeit der Kundendaten
Der Kunde garantiert, dass sämtliche bei der Bestellung oder Registrierung gemachten Angaben (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) korrekt und vollständig sind. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
3.9 Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der Black Swan Ltd.
Die Black Swan Ltd. erfüllt alle gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Darüber hinaus behält sich die Black Swan Ltd. vor, in Einzelfällen eine zusätzliche Identitätsprüfung sowie die entsprechende Dokumentation der Kundendaten vorzunehmen.
5.1 Zahlungsart und Fälligkeit
Die Bezahlung der Ware erfolgt ausschließlich per Vorkasse. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder der Rechnung durch den Kunden fällig. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit, tritt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Sämtliche Kosten, die im Rahmen des Mahnverfahrens entstehen, trägt der Kunde.
5.2 Verzugszinsen
Während des Verzugs ist der Kaufpreis zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Berechnung erfolgt nach der Effektivzinsmethode.
5.3 Aufwandsentschädigung
Bei Zahlungsverzug kann die Black Swan Ltd. eine Aufwandsentschädigung erheben. Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Depot-Verwahrpreisliste für Edelmetalle, einsehbar unter www.blackswan-elements.de.
5.4 Schadensersatz
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.5 Fälligkeit weiterer Forderungen
Bei Zahlungsverzug oder erkennbarer Kreditunwürdigkeit des Kunden werden alle weiteren Forderungen der Black Swan Ltd. gegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig.
5.6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen von der Black Swan Ltd. anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur insoweit geltend machen, wie sein Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis resultiert.
6.1 Lieferadresse und Lieferfrist
Wählt der Kunde die Zustellung über einen Logistikdienstleister, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse innerhalb von ca. 30 Werktagen nach Eingang der vollständigen Kaufpreiszahlung. Die Lieferadresse muss eine Haus- oder Firmenanschrift sein, an der eine persönliche Übergabe möglich ist. Lieferungen an Postfächer oder Packstationen sind ausgeschlossen. Verlangt der Kunde nach Bestellung und Bezahlung Änderungen, beginnt die Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung durch die Black Swan Ltd. neu.
6.2 Benachrichtigung und Anwesenheitspflicht
Nach Eingang der Zahlung informiert die Black Swan Ltd. den Kunden über die Übergabe der Ware an den Logistikpartner. Der Kunde ist verpflichtet, am vereinbarten Liefertermin entweder ganztägig oder innerhalb eines vereinbarten Zeitfensters anwesend zu sein. Ein exakter Lieferzeitpunkt kann aus Sicherheitsgründen nicht garantiert werden.
6.3 Einzelaufträge
Bestellungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingehen und angenommen werden, gelten als einzelne Aufträge. Jede Lieferung erfolgt separat, und die jeweiligen Versandkosten fallen pro Auftrag an.
6.4 Teillieferungen
Bei Verbrauchern ist die Black Swan Ltd. zur Teillieferung im zumutbaren Umfang berechtigt. Bei Unternehmern besteht ein generelles Recht auf Teillieferungen.
6.5 Selbstbelieferungsvorbehalt und Leistungsstörungen
Die Lieferverpflichtung der Black Swan Ltd. steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Eine Beschaffungspflicht besteht nicht. Sollte die bestellte Ware nicht verfügbar sein, kann die Black Swan Ltd. vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde wird unverzüglich informiert, und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet oder gleichwertige Ware als Ersatz angeboten.
6.6 Annahmeverzug und Mitwirkungspflichten
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, kann die Black Swan Ltd. Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen.
6.7 Gefahrübergang bei Annahmeverzug
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
7.1 Verbraucher
Bei Verbrauchern geht das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware während des Versands erst mit der Übergabe an den Kunden oder seinen Beauftragten auf diesen über.
7.2 Unternehmer
Bei Unternehmern gilt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, die Lieferung „ab Lager“ der Black Swan Ltd. als vereinbart.
8.1 Vorbehalt des Eigentums
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag ausschließliches Eigentum der Black Swan Ltd..
8.2 Mitteilungspflicht bei Zugriffen Dritter
Erfolgt ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, ist der Kunde verpflichtet, die Black Swan Ltd. unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich zu informieren. Der Kunde trägt alle entstehenden Kosten zur Abwehr oder Beseitigung des Zugriffs, insbesondere für gerichtliche Maßnahmen wie Drittwiderspruchsklagen, soweit diese nicht vom Dritten erstattet werden.
8.3 Verarbeitung, Verbindung und Veränderung der Ware
Die Verarbeitung, Verbindung oder sonstige Veränderung der Ware erfolgt stets im Auftrag der Black Swan Ltd..
Werden die Vorbehaltswaren mit fremden Gegenständen verarbeitet, erwirbt die Black Swan Ltd. anteilig Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die daraus entstehende Sache gelten die Regelungen des Eigentumsvorbehalts in gleichem Umfang wie für die ursprüngliche Ware.
8.4 Vermischung und Verbindung mit fremden Sachen
Vermischt der Kunde die Ware untrennbar mit Gegenständen, die nicht Eigentum der Black Swan Ltd. sind, entsteht anteilig Miteigentum der Black Swan Ltd. im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zum Wert der übrigen vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung. Wird die Vermischung so durchgeführt, dass die Vermischungssache des Kunden als Hauptbestandteil gilt, überträgt der Kunde der Black Swan Ltd. anteilig Miteigentum. Das daraus resultierende Allein- oder Miteigentum wird vom Kunden treuhänderisch für die Black Swan Ltd. verwahrt.
9.1 Haftungsausschluss bei Leistungsstörungen
Die Black Swan Ltd. haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit der Lieferung oder dem Verkauf der Ware, einschließlich Unmöglichkeit der Leistung, Lieferverzögerungen, Nicht- oder Schlechtleistung, verspäteter Leistung sowie Verletzungen von Nebenpflichten oder sonstigen Sorgfaltspflichten, soweit diese nicht auf vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit der Black Swan Ltd. zurückzuführen sind.
9.2 Haftungsausschluss bei wirtschaftlichen oder rechtlichen Nachteilen
Die Black Swan Ltd. übernimmt keine Haftung für Schäden oder Nachteile wirtschaftlicher oder rechtlicher Art, die durch höhere Gewalt oder durch unvorhersehbare, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverschuldete Ereignisse entstehen, für die die Black Swan Ltd. nicht verantwortlich ist.
9.3 Beispiele für höhere Gewalt
Unter höhere Gewalt oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse fallen insbesondere, jedoch nicht abschließend: Mobilmachung, Krieg, Invasion, Bürgerkrieg, Revolution, Aufruhr, Terroranschläge, Hacker- oder Cyberangriffe, Naturereignisse, Epidemien, Pandemien oder sonstige ansteckende Krankheiten, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Brand- oder Feuerschäden, betriebliche Störungen, Engpässe in der Energieversorgung, Nuklearunfälle, Ausfälle oder Einschränkungen von IT- oder Telekommunikationssystemen, hoheitliche Eingriffe, behördliche Maßnahmen im In- oder Ausland, Beschlagnahme, Konfiskation, Blockaden, Embargos, Sabotage, Geiselnahmen, Arbeitskämpfe einschließlich Streiks oder rechtmäßiger Aussperrungen, Materialengpässe sowie Verkehrsstörungen.
10.1 Gesetzliche Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Sach- und Rechtsmängeln.
10.2 Uneingeschränkte Haftung
Die Black Swan Ltd. haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.3 Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Black Swan Ltd. auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
10.4 Ausschluss weitergehender Haftung
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10.5 Schutz der Erfüllungsgehilfen
Diese Haftungsregelungen gelten auch für Mitarbeiter und Vertreter der Black Swan Ltd.
10.6 Beschaffenheit von Edelmetallprodukten
Bei Anlageprodukten aus Edelmetallen (insbesondere Bullionmünzen, Barren oder vergleichbaren Anlageprodukten) können produktions- oder materialbedingte Oberflächenmerkmale auftreten.
Hierzu zählen insbesondere:
geringfügige Kratzer oder Druckstellen
Prägeschwächen
Farbveränderungen oder Anlaufen (insbesondere bei Silber)
sogenannte Milchflecken
geringfügige Gewichts- oder Maßtoleranzen der jeweiligen Prägestätte oder Raffinerie.
Solche bei Edelmetall-Anlageprodukten branchenüblichen Eigenschaften stellen keinen Sachmangel dar, soweit Reinheit, Gewicht und Echtheit des Edelmetalls sowie die übliche Beschaffenheit vergleichbarer Anlageprodukte nicht beeinträchtigt sind.
Soweit das tatsächliche Gewicht eines Produkts das auf dem Produkt, der Verpackung oder in der Produktbeschreibung angegebene Gewicht nicht unterschreitet, sondern dieses übersteigt, begründet dies ebenfalls keinen Sachmangel und keinen Reklamationsgrund.
Abweichende Vereinbarungen über besondere Sammlerqualitäten (z. B. „Polierte Platte“, „Proof“) bleiben hiervon unberührt.
10.7 Originalverpackung und Versiegelung
Bei bestimmten Edelmetallprodukten erfolgt die Auslieferung in versiegelter Originalverpackung (z. B. Blisterverpackung, Münzkapseln oder Tubes).
Wird eine solche Originalverpackung nach der Lieferung geöffnet oder beschädigt, können hierdurch Veränderungen der Oberfläche oder Wertbeeinträchtigungen entstehen. Reklamationen wegen solcher Veränderungen sind ausgeschlossen, soweit diese auf das Öffnen der Originalverpackung zurückzuführen sind.
Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt, sofern bereits bei Übergabe ein Sachmangel vorlag.
11.1 Mangelfreie Lieferung
Die Black Swan Ltd. verpflichtet sich, die bestellte Ware bei Übergabe mangelfrei an den Unternehmer zu liefern.
11.2 Untersuchungs- und Rügepflicht
Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB bestehende Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung der Ware und zur rechtzeitigen Mängelrüge ordnungsgemäß erfüllt hat.
11.3 Nacherfüllung
Besteht ein Mangel, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware verlangen. Die Black Swan Ltd. trägt die hierfür notwendigen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit diese nicht dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen Ort als den vertraglich vereinbarten Erfüllungsort geliefert wird.
11.4 Rücktritt und Minderung
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Unternehmer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei lediglich unerheblichen Mängeln.
11.5 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Die Black Swan Ltd. haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich der ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
11.6 Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Verletzt die Black Swan Ltd. schuldhaft wesentliche Vertragspflichten – solche Pflichten, deren Erfüllung für den Unternehmer von besonderer Bedeutung ist – ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
11.7 Haftung für Leben, Körper, Gesundheit und Produkthaftung
Die Haftung für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für zwingende Haftungsbestimmungen nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.8 Verjährung von Mängelansprüchen
Mängelansprüche des Unternehmers verjähren in einem Jahr ab Übergang von Gefahr und Nutzen der Ware.
11.9 Lieferregress
Ansprüche aus Lieferregress gemäß § 478 BGB verjähren fünf Jahre nach Lieferung der mangelhaften Ware.
11.10 Ausschluss weitergehender Schadensersatzansprüche
Eine darüber hinausgehende Haftung der Black Swan Ltd., gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Pflichtverletzungen bei Vertragsschluss, deliktische Ansprüche nach § 823 BGB sowie Ersatz nutzloser Aufwendungen.
11.11 Schutz der Erfüllungsgehilfen
Soweit die Haftung der Black Swan Ltd. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, leitenden Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Organe.
Erfüllt der Kunde seine Verpflichtung zur Abnahme der Ware nicht, ist die Black Swan Ltd. berechtigt, sämtliche gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. In diesem Fall kann die Black Swan Ltd. eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des Nettokaufpreises verlangen.
Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden erheblich niedriger ist als die angesetzte Pauschale.
Darüber hinaus behält sich die Black Swan Ltd. das Recht vor, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sofern der Kaufpreis bereits ganz oder teilweise vorausgezahlt wurde, ist die Black Swan Ltd. berechtigt, die Pauschale sowie gegebenenfalls zusätzlich entstandene Schäden von der Vorauszahlung abzuziehen und den verbleibenden Betrag an den Kunden zu erstatten.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, der Black Swan Ltd. unverzüglich alle notwendigen Informationen bereitzustellen. Dies schließt insbesondere Änderungen personenbezogener Daten (z. B. Name, Anschrift) sowie Änderungen der Vertretungsbefugnis (z. B. Vollmachten) ein.
Aufträge sind klar und eindeutig zu formulieren („Auftragsklarheit“). Unklare oder widersprüchliche Aufträge können zu Verzögerungen führen oder, falls eine sofortige Klärung nicht möglich ist, zur teilweisen oder vollständigen Ablehnung. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen sind deutlich kenntlich zu machen.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Fremdsprachige Urkunden oder Dokumente können zurückgewiesen werden, bis eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche vorgelegt wird. Dies gilt auch für Erklärungen, die besonderen Formerfordernissen unterliegen.
Der Kunde hat übergebene Dokumente und Waren unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen. Auf Aufforderung der Black Swan Ltd. ist der Kunde verpflichtet, seine Identität durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Reisepass oder Personalausweis) nachzuweisen.
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Black Swan Ltd. und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde im Ausland ansässig, bleibt deutsches Recht ebenfalls maßgeblich, soweit nicht zwingende Vorschriften des Sitzlands des Kunden dem entgegenstehen.
Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird der Geschäftssitz der Black Swan Ltd. als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Die Black Swan Ltd. ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Soweit in der Auftragsbestätigung keine abweichenden Regelungen getroffen sind, ist der Geschäftssitz der Black Swan Ltd. auch Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis.
Dieser Vertrag einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen oder Anpassungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen zustimmen oder sie ablehnen. Wird der Änderung vor dem angegebenen Wirksamkeitsdatum nicht widersprochen, gilt die Zustimmung als erteilt. Bei Verbrauchern genügt hierzu die Textform nach § 126b BGB. Die Black Swan Ltd. wird den Kunden ausdrücklich auf diese Wirkung hinweisen.
Die Black Swan Ltd. verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Auskunfts- und Meldepflichten bleiben unberührt.
Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der Kunden sowie zur Nutzung personenbezogener Daten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung und den Hinweisen zur Datenverarbeitung auf der Website der Black Swan Ltd. abrufbar.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder rechtlich nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für etwaige nachträglich festgestellte Lücken im Vertrag.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr
eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
Die Black Swan Ltd. ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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